
Thüringen fördert Power-to-Heat -Anlagen für den Eigenverbrauch
Gemäß der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Förderung des Eigenstromverbrauchs „Solar Invest“ fördet der Freistaat Thüringen Neu-, Ersatzinvestitionen oder Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen wie Power-to-Heat-Anlagen mit 40% der Investitionssumme. Einige Vorgaben muss der Investor beachten, damit er förderfähig gemäß Richtlinie ist:
- Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden
- Die Anlage muss marktfähig sein
- Bei Energiespeichersystemen (wie Power-to-Heat) ist der selbst erzeugte Strom mindestens zu 60% selbst zu verbrauchen.
- Vorhaben muss Gesamtausgaben von mindestens 1.000 Euro haben.
- Zuschussbetrag ist maximal 100.000 Euro je Vorhaben.
Gefördert werden können folgende Gruppen und Personen:
- Kommunen, Zweckverbände
- Kommunale Unternehmen
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Energiegenossenschaften
- Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften
- Natürliche Personen
- Bürgerenergiegesellschaften
Haben Sie oder planen Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach oder anderswo, dann beantragen Sie die Förderung. Die passende Power-to-Heat-Anlage, um die Förderung zu bekommen, liefert Ihnen Siekerkotte. Wir haben über 26 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und Qualität bedeutet für uns Zukunft. Anfragen über siekerkotte@siekerkotte.de oder rufen Sie uns an unter 05221/ 930 930!
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