Thüringen fördert Power-to-Heat -Anlagen für den Eigenverbrauch

Gemäß der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Förderung des Eigenstromverbrauchs „Solar Invest“ fördet der Freistaat Thüringen Neu-, Ersatzinvestitionen oder Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen wie Power-to-Heat-Anlagen mit 40% der Investitionssumme. Einige Vorgaben muss der Investor beachten, damit er förderfähig gemäß Richtlinie ist:

 

  • Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden
  • Die Anlage muss marktfähig sein
  • Bei Energiespeichersystemen (wie Power-to-Heat) ist der selbst erzeugte Strom mindestens zu 60% selbst zu verbrauchen.
  • Vorhaben muss Gesamtausgaben von mindestens 1.000 Euro haben.
  • Zuschussbetrag ist maximal 100.000 Euro je Vorhaben.

Gefördert werden können folgende Gruppen und Personen:

 

  • Kommunen, Zweckverbände
  • Kommunale Unternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Energiegenossenschaften
  • Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften
  • Natürliche Personen
  • Bürgerenergiegesellschaften

 

Haben Sie oder planen Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach oder anderswo, dann beantragen Sie die Förderung. Die passende Power-to-Heat-Anlage, um die Förderung zu bekommen, liefert Ihnen Siekerkotte. Wir haben über 26 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und Qualität bedeutet für uns Zukunft. Anfragen über siekerkotte@siekerkotte.de oder rufen Sie uns an unter 05221/ 930 930!

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